Besoldung und Besoldungstabellen für Richterinnen und Richter des Landes Baden-Württemberg ab 01.12.2022

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Baden-Württemberg 

Besoldungstabellen für Richterinnen und Richter

 

Baden-Württemberg – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Richterinnen und Richter ab 01.12.2022

Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz.

Dadurch entfiel bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.

Tarifergebnis im TV-L 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Das Ergebnis finden Sie in diesem Kapitel in einem Kasten nach der Seite „Wegweiser“.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat angekündigt, die Bezüge der Beamten zeit- und inhaltsgleich anzupassen und das Tarifergebnis auf die Besoldung zu übertragen.

Corona-Prämie:
Beamtinnen/Beamte im aktiven Dienst sollen eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten (aber Versorgungsempfänger – Ruhestandsbeamte, Hinterbliebene, Witwen und Waisen sollen nicht einbezogen werden).

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
R1 4.819,92 4.929,34 5.211,60 5.493,83 5.776,04 6.058,30  6.340,56   6.622,78   6.905,01  7.187,27   7.469,49 
R2     5.887,22 6.169,41 6.451,70 6.733,91 7.016,16  7.298,41 7.580,60 7.862,84 8.145,07
R3 8.955,70                                                                                         
R4 9.477,42
R5 10.076,00 
R6 10.641,25 
R7 11.191,11 
R8 11.764,14 

 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Berechtigt... Monatsbetrag in Euro
 Ehebezogener Teil des Familienzuschlags 158,80
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags  
- für das erste und zweite Kind jeweils 138,84
- für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 750,44
 Anrechnungsbetrag nach & 40 Satz 3 72,53


Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10 um        50,00
- in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 um      25,00

Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender Tabelle (Monatsbeträge in Euro).


 

Ab hier die Tabellen der Vorjahre 

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 01.01.2021

(Monatsbeträge in Euro)


Red 20220412

 

Ab hier Besoldungstabellen für Richterinnen und Richter (Besoldungsgruppen R aus den Vorjahren )

 

Richterbesoldung des Landes Baden-Württemberg  

.

Besoldungsordnung R ab 01. März 2010

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Lebensalter
27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
R1 3.499,30 3.657,74  3.741,15  3.956,29  4.171,44  4.386,58  4.601,74  4.816,89  5.032,03  5.247,19  5.462,33 5,677,48 
R2     4.256,17  4.471,32  4.686,44  4.901,60  5.116,75  5.331,91  5.547,07  5.762,18  5.977,34  6.192,46
 
R3 6.810,41                                                                                          
R4  7.208,11
R5  7.664,40
R6  8.095,28
R7  8.514,43
R8  8.951,28
R9  9.493,70
R10  11.658,31

 


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