Besoldungsgesetz: § 17a Zahlungsweise

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Taschenbuch WISSENSWERTES für Beamtinnen und Beamte

Das beliebte Taschenbuch "WISSENSWERTES für Beamtinnen und Beamte" informiert über das gesamte Beamtenrecht (u.a. Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Reise- und Umzugskostenrecht). Das Taschenbuch orientiert sich an den Bundesvorschriften, vom Bund abweichende Regelungen in den Ländern werden erläutert. Das Buch können Sie für nur 7,50 Euro bestellen. Im ABO sparen Sie 10 Prozent. Wenn Sie auch unterjährig auf dem Laufenden bleiben wollen, liefern wir Ihnen gerne auch den neuen INFO-DIENST Beamte / Öffentlicher Sektor. Der INFO-DIENST erscheint regelmäßg (mind. 20 x im Jahr) und kostet im Doppelpack mit dem o.a. Taschenbuch nur 22,50 Euro (Laufzeit 12 Monate).

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§ 17a Zahlungsweise

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§ 17a Zahlungsweise

Für die Zahlung der Besoldung nach § 1 Abs. 2 und 3 und von Aufwandsentschädigungen nach § 17 hat der Empfänger auf Verlangen der zuständigen Behörde ein Konto im Inland anzugeben oder einzurichten, auf das die Überweisung erfolgen kann. Die Übermittlungskosten mit Ausnahme der Kosten für die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers trägt der Dienstherr, die Kontoeinrichtungs-, Kontoführungs- oder Buchungsgebühren trägt der Empfänger. Eine Auszahlung auf andere Weise kann nur zugestanden werden, wenn dem Empfänger die Einrichtung oder Benutzung eines Kontos aus wichtigem Grund nicht zugemutet werden kann.

2. Abschnitt Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen

1. Unterabschnitt Allgemeine Grundsätze 


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Sie erhalten die jährliche Zusendung des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". In Kapitel gegliedert werden die gesamten Themen des Beamtenrechts verständlich erläutert: Besoldung, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Personalrat, Reise- und Umzugskosten, Beamtenversorgung und Beihilfe. Daneben erfahren Sie die Trends im Öffentlichen Dienst. Als zusätzlichen Service enthält das Taschenbuch einen Sonderteil "Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte". 

 

 

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