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Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG)
Stand September 2019; zuletzt geändert durch das Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147)
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften |
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§ 1 Geltungsbereich | >>>LINK |
§ 1 a Lebenspartnerschaft | >>>LINK |
§ 2 Arten der Versorgung | |
§ 3 Regelung durch Gesetz | |
Abschnitt II Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag |
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§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts | |
§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge | |
§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit | |
§ 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung | |
§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit | |
§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten | |
§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten | |
§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst | |
§ 11 Sonstige Zeiten | |
§ 12 Ausbildungszeiten | |
§ 12 a Nicht zu berücksichtigende Zeiten | |
§ 12 b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet | |
§ 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung | |
§ 14 Höhe des Ruhegehalts | >>>LINK |
§ 14 a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes | |
§ 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe | |
§ 15 a Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion | |
Abschnitt III Hinterbliebenenversorgung |
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§ 16 Allgemeines | |
§ 17 Bezüge für den Sterbemonat | |
§ 18 Sterbegeld | |
§ 19 Witwengeld | |
§ 20 Höhe des Witwengeldes | |
§ 21 Witwenabfindung | |
§ 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen | |
§ 23 Waisengeld | |
§ 24 Höhe des Waisengeldes | |
§ 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen | |
§ 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe | |
§ 27 Beginn der Zahlungen | |
§ 28 Witwerversorgung | |
Abschnitt IV Bezüge bei Verschollenheit |
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§ 29 Zahlung der Bezüge | |
Abschnitt V Unfallfürsorge | |
§ 30 Allgemeines | |
§ 31 Dienstunfall | |
§ 31 a Einsatzversorgung | |
§ 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen | |
§ 33 Heilverfahren | |
§ 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag | |
§ 35 Unfallausgleich | |
§ 36 Unfallruhegehalt | |
§ 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt | |
§ 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte | |
§ 38 a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes | |
§ 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung | |
§ 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie | |
§ 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene | |
§ 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung | |
§ 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung | |
§ 43 a Schadensausgleich in besonderen Fällen | |
§ 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge | |
§ 45 Meldung und Untersuchungsverfahren | |
§ 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche | |
§ 46 a (weggefallen) | |
Abschnitt VI Übergangsgeld, Ausgleich | |
§ 47 Übergangsgeld | |
§ 47 a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte | |
§ 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen | |
Abschnitt VII Gemeinsame Vorschriften | |
§ 49 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft |
NEU |
§ 50 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag | |
§ 50 a Kindererziehungszuschlag | |
§ 50 b Kindererziehungsergänzungszuschlag | |
§ 50 c Kinderzuschlag zum Witwengeld | |
§ 50 d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag | |
§ 50 e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen | |
§ 50 f Abzug für Pflegeleistungen | |
§ 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht | |
§ 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen | |
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen | |
§ 53 a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld | |
§ 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge | |
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten | |
§ 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung | |
§ 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung | |
§ 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge | |
§ 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung | |
§ 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung | |
§ 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung | |
§ 62 Anzeigepflicht | |
§ 62 a Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten | |
§ 63 Anwendungsbereich § 63 Gleichstellungen
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NEU |
Abschnitt 8 Sondervorschriften | |
§ 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung | |
§ 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge | |
Abschnitt 9 Versorgung besonderer Beamtengruppen | |
§ 66 Beamte auf Zeit | |
§ 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W |
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§ 68 Ehrenbeamte | |
Abschnitt 10 Übergangsvorschriften (alt: Vorhandene Versorgungsempfänger und Versorgungsfälle ab 1. Januar 2002) |
NEU |
§ 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger | |
§ 69 a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger | |
§ 69 b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle | |
§ 69 c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte | |
§ 69 d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger | |
§ 69 e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes | |
§ 69 f Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten | |
§ 69 g Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes | |
§ 69 Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters | |
§ 69 i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes | |
§ 69 j Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes | |
§ 69 k Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | |
§ 69 l Übergangsregelung zu § 55 | |
§ 69m Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes | NEU |
Abschnitt 11 Anpassung der Versorgungsbezüge | |
§ 70 Allgemeine Anpassung | |
§ 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge | |
§ 72 (weggefallen) | |
§ 73 bis 76 (weggefallen) | |
Abschnitt 12 (weggefallen) | |
Abschnitt 13 Übergangsvorschriften alten Rechts (statt neuen Rechts) | |
§ 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit | |
§ 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte | |
§ 85 a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis | |
§ 86 Hinterbliebenenversorgung | |
§ 87 Unfallfürsorge | |
§ 88 Abfindung | |
§ 89 (weggefallen) | |
§ 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung | |
§ 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren | |
Abschnitt 14 Schlussvorschriften | |
§ 105 Außerkrafttreten | |
§ 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften | |
§ 107 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften | |
§ 107 a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands | |
§ 107 b Verteilung der Versorgungslasten | |
§ 107 c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet | |
§ 107 d Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen | |
§ 107e Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie | |
§ 108 Anwendungsbereich in den Ländern | NEU |
§ 109 (Inkrafttreten) |
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1142)
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UT 20200402
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