SeminarService zum Beamtenversorgungsrecht |
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG)
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 22 Beendigungsgründe
Das Beamtenverhältnis endet durch
1. Entlassung,
2. Verlust der Beamtenrechte,
3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach den Disziplinargesetzen oder
4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.
Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte Beamtenrecht - leicht gemacht. Mit allen wichtigen Themen zu Besoldung, Versorgung und Beihilfe bleiben Sie auf dem Laufenden. Für nur 7,50 Euro schicken wir Ihnen das beliebte Taschenbuch an Ihre Postanschrift. Im ABO - 1 x jährlich - gewähren wir Ihnen einen Rabatt von 10 Prozent und Sie zahlen dann nur noch 6,75 Euro >>>hier zur Bestellung |